RHEIN-AHR-MARSCH – UNSERE AUSSCHREIBUNG

Veranstalter des RHEIN-AHR-MARSCH ist der Verein

Good Walking Club e.V.
Konrad-Adenauer-Straße 2
53359 Rheinbach

E-Mail: info@rhein-ahr-marsch.com

Eintrag im Vereinsregister, Registergericht: Amtsgericht Bonn, Registernummer: VR 10143

Startzeiten #RAM100K & #RAM50K

Der 4. Internationale RHEIN-AHR-MARSCH wird am 05. & 06.07.2024 stattfinden.

  • Start 100 Kilometer: 05.07.2024, 19:00 Uhr, Stadthalle Rheinbach, 500 Teilnehmende (Gruppenstart)
  • Start 50 Kilometer: 06.07.2024, 04:30 Uhr bis 07:00 Uhr, Remagen-Kripp, Rheinallee, 350 Teilnehmende (Einzelstarts)
Die Startorte des RHEIN-AHR-MARSCH 2024 : Rheinbach #RAM100K und Remagen-Kripp #RAM50K (Neu!)

Rheinbach / Start 100 KM am Freitag, 05.07.2024, 19:00 Uhr, Gruppenstart

Stadthalle/Gesamtschule Rheinbach
Villeneuver Straße 5
53359 Rheinbach

Remagen-Kripp / Start 50 KM am Samstag, 06.07.2024, 04:30 bis 07:00 Uhr, Einzelstarts

Remagen-Kripp
Rheinallee – Nähe Rheinfähre
53424 Remagen

Das Ziel für beide Strecken befindet sich in Rheinbach:

Stadthalle/Gesamtschule Rheinbach
Villeneuver Straße 5
53359 Rheinbach

Dort befinden sich auch Duschen und Umkleiden.

Eure Anreise

Anreise mit dem Auto & Fußweg vom Bahnhof zur Stadthalle/Gesamtschule Rheinbach

Du erreichst Rheinbach mit dem Auto über die Autobahn 61, Abfahrt Rheinbach. Mit der Deutschen Bahn ist Rheinbach ebenfalls sehr bequem zu erreichen.

Die Gesamtschule an der Villeneuver Straße befindet sich in zirka 2,1 Kilometer Entfernung des Bahnhofs. Ihr solltet für diese Strecke etwa eine halbe Stunde einrechnen.

RHEIN-AHR-MARSCH Fussweg-Bahnhof-Stadthalle-Rheinbach
RHEIN-AHR-MARSCH / 100 Kilometer in 24 Stunden #RAM100K

Start: Freitag, 05.07.2024, 19:00 Uhr
Ort: Rheinbach, Villeneuver Straße, Gesamtschule/Stadthalle
Startplätze: 500 Teilnehmende
Teilnahmegebühr: 60,00 Euro

Zielschluss: Samstag, 06.07.2024, 19:00 Uhr

Distanz: 100 Kilometer/Höhenmeter:  + 980 Meter ; – 980 Meter
Neumond , Sonnenuntergang: 21:44 Sonnenaufgang 05:28 Uhr

Geplanter Streckenverlauf: Rheinbach – Lüftelberg – Villiprott – Pech – Bonn-Plittersdorf – Rolandseck – Oberwinter – Remagen – Kripp – Sinzig – Ramersbach – Dernau/Krausberg – Rech – Rotweinwanderweg – Altenahr – Kalenborn – Hilberath – Rheinbach

Streckenbeschaffenheit: Naturweg 42 KM, Asphalt 36 KM, Schotterweg 15,8 KM, Pfad 3,4 KM, Straße 1,8 KM

Ausschilderung: Die Strecke wird ausgeschildert. GPX-Daten stehen 10 Tage vor Veranstaltung zum Download bereit.
Verpflegungsstellen: 11 Verpflegungs- und Kontrollstellen
Toiletten: Start-/Ziel und an 8 Verpflegungsstellen

» Alle Infos zur 100 Kilometer Strecke

REMAGEN-RHEINBACH-MARSCH / 50 Kilometer in 12 Stunden #RAM50K

Start: Samstag, 06.07.2024, 04:30 Uhr bis 06:30 Uhr (Einzelstarts)
Ort: Remagen-Kripp, Rheinallee
Startplätze: 350 Teilnehmende
Teilnahmegebühr: 45,00 Euro

Zielort- und schluss: Rheinbach, Gesamtschule, Villeneuver Straße 5, Samstag, 06.07.2024, 19:00 Uhr

Distanz: 50 Kilometer / Höhenmeter:  + 900 Meter

Geplanter Streckenverlauf: Kripp – Sinzig – Ramersbach – Dernau/Krausberg – Rech – Rotweinwanderweg – Altenahr – Kalenborn – Hilberath – Rheinbach

Streckenbeschaffenheit: Überwiegend Natur-, Wald und Schotterweg, geringer Asphaltanteil
Ausschilderung: Die Strecke wird ausgeschildert. GPX-Daten stehen 10 Tage vor Veranstaltung zum Download bereit
Verpflegungsstellen: 6 Verpflegungs- und Kontrollstellen
Toiletten: Start-/Ziel und an einigen Verpflegungsstellen

» Alle Infos zur 50 Kilometer Strecke

Unsere Leistungen

Für die Organisationsgebühr können die Teilnehmer am 100 Kilometer Marsch folgende Leistungen erwarten

  • Startnummer mit Schlüsselband
  • Ausgeschilderte Strecke mit reflektierenden Schildern in der Nacht
  • Umfangreiche Streckenverpflegung, u.a. Nudeln mit Sauce, Kuchen, Brote, Riegel, Obst, Wasser, Iso Getränke, Cola, Kaffee
  • 11 Verpflegungsstationen auf 100 Kilometern, an den meisten Rastpunkten befinden sich Toiletten
  • Handdesinfektionsmittel an Verpflegungsständen und auf Toiletten
  • Gepäcktransport für Kleider-& Schuhwechsel bei KM 50
  • Umfassender Sanitätsdienst durch die Malteser Meckenheim und das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Bad Neuenahr
  • Shuttle-Service – Der „Nix-geht-mehr-Bus“ fährt nach Fahrplan
  • Elektronische Zeitmessung (inklusive Zwischenzeiten)
  • Medaille und Urkunde für alle alle Finisher im Ziel
  • Kostenloser Download der Urkunde
  • Kostenlose Duschen im Ziel

Für  die Organisationsgebühr können die Teilnehmer am 50 Kilometer Marsch folgende Leistungen erwarten

  • Startnummer mit Schlüsselband
  • Ausgeschilderte Strecke
  • GPX-Datei mit Streckenverlauf zum Download
  • Umfangreiche Streckenverpflegung, u.a. Nudelsuppe,  Kuchen, Brote, Riegel, Obst, Wasser, Iso Getränke, Cola, Kaffee
  • mind.6 Verpflegungsstationen auf den 50 Kilometern, an den meisten Rastpunkten befinden sich Toiletten
  • Seife, Handdesinfektionsmittel, Handtücher an Verpflegungsständen und auf Toiletten
  • Umfassender Sanitätsdienst durch die Malteser Meckenheim und das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Bad Neuenahr
  • Shuttle-Service – Der „Nix-geht-mehr-Bus“
  • Elektronische Zeitmessung
  • Medaille und Urkunde für alle alle Finisher
  • Kostenloser Download Urkunde
  • Kostenlose Duschen im Ziel

WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN

Eure Anmeldung

Eure Anmeldung, die Erfassung Eurer Daten und die Zeitnahme erfolgt durch die » Firma Frielingsdorf Datenservice aus Bergisch Gladbach. Die Teilnehmer erhalten eine Anmeldescheinigung per E-Mail (bitte ggf. Spam-Ordner checken).

Hier geht es zur » Anmeldung

Die Startgebühren

Folgende Startgebühren werden für die Teilnahme am 4. Internationalen RHEIN-AHR-MARSCH erhoben:

  • 100 KM-Marsch: 60,00 Euro
  • 50 KM-Marsch: 45,00 Euro

Die Organisationsgebühr wird durch den Good Walking Club e.V. per Bankeinzug abgebucht. Mit der Anmeldung wird die einmalige Genehmigung zur Abbuchung von dem angegebenen Kontos erteilt.

Offizielle Ummeldungen

Persönliche Ummeldungen auf eine andere Strecke, z.B. von der 100 KM-Distanz auf die 50 KM-Distanz, sind nur bis zum 15.06.2024 möglich. Bitte E-Mail an info@rhein-ahr-marsch.com.

Umschreibungen auf einer andere Person

ACHTUNG: Das Teilnahmerecht ist ein höchstpersönliches Recht und nur mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar.

  • Rücktritt: Es erfolgt bei Nichtteilnahme generell keine Rückerstattung des Startgeldes.
  • Eine Übertragung des Startrechtes auf eine andere Person ist gegen eine Gebühr von 10 Euro möglich. Der finanzielle Ausgleich erfolgt unter den  Teilnehmenden. Die Übertragung des Startrechts ist dem Veranstalter per E-Mail an info@rhein-ahr-marsch.com unter Mitteilung der Daten des neuen Teilnehmenden mitzuteilen.
Offizielle Übertragungen

ACHTUNG: Das Teilnahmerecht ist ein höchstpersönliches Recht und nur mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar.

Im Rahmen einer offiziellen Ummeldung könnt ihr euren Startplatz bis zum 15.06.2024 auf einen Ersatzteilnehmenden übertragen. Die Ummeldegebühr beträgt 10,00 Euro und ist vom Ersatzteilnehmenden zu zahlen. Die Zahlung des Teilnahmebetrages wird zwischen dem bisher gemeldeten Teilnehmenden und dem Ersatzteilnehmenden geregelt. Eine Erstattung an den ursprünglichen Teilnehmer von Seiten des Veranstalters erfolgt nicht.

Bitte schickt uns dazu eine Mail an » info@rhein-ahr-marsch.com. In dieser Mail müssen enthalten sein:

Eure Personalien (Buchungsnummer) und Vorname, Name, Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse des neuen Teilnehmers.

Rücktritt vom RHEIN-AHR-MARSCH
  • Rücktritt: Es erfolgt bei Nichtteilnahme generell keine Rückerstattung des Startgeldes.
  • Eine Übertragung des Startrechtes auf eine andere Person ist bis zum 15.06.2024 gegen eine Gebühr von 10,00 Euro möglich. Der finanzielle Ausgleich erfolgt unter den  Teilnehmenden. Die Übertragung des Startrechts ist dem Veranstalter per E-Mail an info@rhein-ahr-marsch.com unter Mitteilung der Daten des neuen Teilnehmenden mitzuteilen.
Versicherung

Grundsätzlich ist der Abschluss von Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) ALLEINIGE Sache der Teilnehmenden. Mit der Anmeldung bestätigt die/der Teilnehmende  über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen (siehe Haftungsausschluss). Es besteht seitens des Veranstalters keine Unfallversicherung für die Teilnehmenden. Die Veranstaltung ist gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert.

Ausgabe der Startunterlagen

Wir bieten Euch mehrere Termine an, an denen Ihr Eure Startunterlagen abholen könnt:

  • Freitag, 28.06.2024, 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr, Rheinbach, Achims Sportshop, Martinstraße 8
  • Samstag, 29.06.2024, 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Rheinbach, Achims Sportshop, Martinstraße 8
  • Freitag, 05.07.2024,  15:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Rheinbach, Gesamtschule Rheinbach, Villeneuver Straße 5
  • Samstag, 06.07.2024, 04:30 bis 06:30 Uhr, Remagen-Kripp, Rheinallee, Rheinufer

REGLEMENT, STRECKE & SERVICE

Das Reglement des RHEIN-AHR-MARSCH am 5./6. Juli 2024

Der RHEIN-AHR-MARSCH ist eine Langstreckenwanderung über 100  oder 50 Kilometer.

Ziel ist es, zu Fuß die jeweilige Distanz innerhalb des vorgegebenen Zeitlimits zu absolvieren. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Eure Gesundheit ist uns sehr wichtig. Wir bitten Euch deshalb, Euch auf diese Ausdauersportveranstaltung ernsthaft vorzubereiten und an den Veranstaltungstagen keine Schmerzmittel oder Medikamente zur Leistungssteigerung einzunehmen.

Der RHEIN-AHR-MARSCH ist kein Wettkampf. Laufen ist untersagt. Es gibt keine Wertung und keine Siegerpreise.

Die Teilnehmenden sind verpflichtet:

  • Anderen in Not geratenen Teilnehmenden Erste Hilfe zu leisten und sofort einen Notruf über die offizielle Notrufnummer 112 zu veranlassen und ein ERSTE-HILFE-SET mitzuführen.
  • Ein Mobiltelefon zum Absetzen von Notrufen an die Notfallnummer 112 mitzuführen.
  • Einen Becher zur Aufnahme der Getränke mitzuführen. An den Verpflegungsständen werden keine Becher ausgegeben.
  • Eine Getränkeflasche mitzuführen.
  • In den Nachtstunden eine reflektierende Weste oder Reflektoren über der Kleidung zu tragen.
  • In den Nachtstunden eine Taschen- oder Stirnlampe mit Rotlichtfunktion mitzuführen. In den Waldgebieten ist bei Dunkelheit das Rotlicht zu nutzen. Dieses sorgt dafür, dass Tiere nicht gestört werden.
  • Die Startkarte mit dem Transponder der Zeitnahmen offen zu tragen und an den Verpflegungsstellen vorzuzeigen.
  • Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten.
  • Den Anweisungen der Helfer, Rettungsdienste und Polizei Folge zu leisten.
  • Der ausgeschilderten Strecke zu folgen.
  • Bei vorzeitiger Beendigung des Marsches, sich bei einem Verpflegungspunkt oder via Mobiltelefon bei der Organisationsleitung abzumelden.

Es ist den Teilnehmern untersagt:

  • Hunde mitzuführen.
  • Abfälle wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur zu entsorgen.
  • Mobile Musikboxen in den Wäldern (Naturschutzgebiete) zu nutzen.
  • Sich durch Radfahrer oder Schrittmacher begleiten zu lassen.
  • Andere Fortbewegungsmittel zu nutzen.

 Wir empfehlen den Teilnehmern das Mitführen:

  • Kappe oder Hut als Sonnenschutz.
  • Blasenpflaster.
  • Sonnencreme.
  • Creme gegen Wundscheuern.
Eure Sicherheit und die unserer Helfercrew geht vor

Deshalb verläuft insbesondere der erste Teil der der 100 KM-Strecke von Bonn bis ins Ahrtal überwiegend auf asphaltierten Wegen oder breiten Waldwegen. Die Strecke ist so angelegt, dass nur an wenigen Stellen Landstraßen überquert werden müssen. Diese sind insbesondere in den Nachtstunden mit Streckenposten versehen. Deren Anordnungen ist Folge zu leisten.

Neue Streckenführung auf der zweiten Hälfte: wenig Asphalt, mehr Wanderwege und Pfade, insgesamt mehr Wald und Schatten, aber auch ein paar Höhenmeter mehr. Es gilt einige knackige Anstiege zu bewältigen. Du solltest schwindelfrei und trittsicher sein. Aber keine Sorge, die Strecke ist fair und für Trainierte machbar.  Streckenänderungen sind jederzeit möglich.

Die Strecke wird ausgeschildert. GPX-Daten stehen 10 Tage vor Veranstaltung zum Download bereit.

Geplanter Streckenverlauf: Rheinbach – Lüftelberg – Villiprott – Pech – Bonn-Plittersdorf – Rolandseck – Oberwinter – Remagen – Kripp – Sinzig – Ramersbach – Dernau/Krausberg – Rech – Rotweinwanderweg – Altenahr – Kalenborn – Hilberath – Rheinbach

Höhenmeter: + 980 Meter – 980 Meter

Streckenbeschaffenheit: Naturweg 42 Kilometer, Asphalt 36 Kilometer, Schotterweg 15,8 Kilometer, Pfad 3,4 Kilometer, Straße 1,8 Kilometer

Der RHEIN-AHR-MARSCH ist KEINE Laufveranstaltung
Laufen ist untersagt. Es ist kein Wettkampf. Es gibt keine Wertung.

Das Ziel wird am Samstag, 06.07.2024, um 08:20 Uhr geöffnet. Dies entspricht einem Tempo von 8 Minuten pro Kilometer (7,5 Km/h). Das Ziel wird am Veranstaltungstag um 19:00 Uhr geschlossen. Dies entspricht einem Tempo von 14:24 Minuten pro Kilometer.

An diesen Geschwindigkeiten orientieren sich auch die Öffnungszeiten der Verpflegungs- und Kontrollpunkte auf der Stecke. Die Öffnungszeiten werden den Teilnehmenden etwa 10 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt.

Aus organisatorischen und personellen Gründen werden die Verpflegungsstände und das Ziel nicht vorher geöffnet.

Die Zeitnahme

Die Zeitnahme erfolgt mittels Einwegtranspondern, die sich auf den Startkarten befinden. Die Zeitnahme- und Datenerfassung erfolgt durch die » Firma Frielingsdorf Datenservice aus Bergisch Gladbach. Auf der Strecke wird es an- und unangekündigte Kontrollstellen geben, an denen die Durchgangszeiten erfasst werden.

Grundsätzlich versorgt sich jeder Teilnehmer zwischen den Verpflegungsständen eigenständig

Auf der 100 Kilometer-Strecke werden 11 Verpflegungsstationen eingerichtet. Dort werden u.a. Wasser, Cola, Mineraldrinks, Tee, Kaffee und alkoholfreies Bier als Getränke gereicht. Neben Broten, Waffeln, Kuchen, Salzgebäck, Energieriegeln, Bananen, Äpfeln, Obst erwartet die Teilnehmer bei Kilometer 45 auch eine warme Mahlzeit (Nudeln mit Tomatensauce).

ACHTUNG: BECHER-PFLICHT ALS UMWELTSCHUTZ

Ihr müsst einen Becher mitführen. Wir werden KEINE Becher mehr für die Erfrischungsgetränke anbieten. Auf Grund der zu erwartenden sommerlichen Temperaturen solltest Du eine Getränkeflasche oder einen Trinkrucksack mitführen. Gerade in den Weinbergen des Ahrtals kann es in den Mittagsstunden heiß werden.

Eine genaue Übersicht der Öffnungszeiten der Verpflegungsstellen und dem endgültigen Angebot an Getränken und Speisen wird 10 Tage vor der Veranstaltung veröffentlicht. Der Transport von Eigenverpflegung an die einzelnen Punkte ist nicht möglich.

Auf der 50-Kilometer-Runde sind mindestens sechs Verpflegungspunkte vorgesehen.

Unser kostenloser Service: Kleidertransport zu Kilometer 45, Remagen

Jeder 100 Kilometer-Teilnehmer kann eine kleine Tasche mit Kleidung und/oder Schuhen zum Wechseln am Start aufgeben. Diese Tasche soll aber bitte nicht schwerer als 5 Kilogramm sein. Die Tasche darf keine Flüssigkeiten, Medikamente oder Wertsachen enthalten. Die Tasche wird am Start abgegeben, bei Kilometer 45  von den Teilnehmenden abgeholt und nach dem Kleiderwechsel wieder zum Ziel nach Rheinbach zurückgefahren.

Safety first!

Die Teilnehmenden müssen in den Nachtstunden eine reflektierende Weste oder Reflektoren über der Kleidung tragen. Außerdem müssen sie Taschen- bzw. Stirnlampe mit Rotlichtfunktion mitführen. Das Rotlicht ist in den Nachtstunden in Waldgebieten einzuschalten.

Außerdem sind ein funktionsfähiges Mobiltelefon und einen Trinkbecher (Becher/Flasche) zur Aufnahme der Getränke mitzuführen.

Medizinische Versorgung während des RHEIN-AHR-MARSCH

Die Sicherheit für Teilnehmer und Helfer hat höchste Priorität.

An mehreren Verpflegungsständen stehen bei Bedarf Sanitäter zur Verfügung. Jeder Teilnehmer hat auf seiner Startkarte die Telefonnummer der Organisationsleitung (Billy & Rainer in der Zentrale) und die internationale Notrufnummer 112 vermerkt.

Unser Shuttle-Bus fährt wieder

Auch wenn es keinen Anspruch auf Rücktransport gibt, sind wir natürlich bestrebt, alle Personen, die den Marsch vorzeitig beenden müssen, zurück nach Rheinbach zu bringen. Nach Reglement seid Ihr verpflichtet, Euch bei vorzeitiger Beendigung via Mobiltelefon oder vorzugsweise bei einem Verpflegungspunkt bei der Organisationsleitung abzumelden. Vor dort aus wird Euer Rücktransport organisiert.

Als zusätzlichen Service bieten wir einen Shuttle-Bus an, der Teilnehmer, die den 100 KM-Marsch bei KM 45 in Remagen beenden, am Samstag von Remagen zum Start nach Rheinbach fahren wird.

Dieser Bus wird im Laufe des Tages noch einmal die zweite Streckenhälfte abfahren und Teilnehmenden, die den Marsch vorzeitig beenden, zurück nach Rheinbach zu fahren. Die Haltepunkte und die genauen Uhrzeiten des Bus-Shuttles werden zehn Tage vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Keine Hunde

Die Bestimmungen verschiedener Räume und Hallen, die wir als Verpflegungsstände nutzen, untersagen das Mitführen von Hunden. Aber insbesondere auf Grund der langen Asphaltstrecken im ersten Streckenteil sowie der zu erwartenden hohen Temperaturen, insbesondere im Abschnitt des Rotweinwanderweges,  ist die Mitnahme von Hunden aus Gründen des Tierwohls aber auch zur Verhinderung von Gefahrensituationen auf allen Marschstrecken untersagt.

Danke für Euer Verständnis.

WICHTIG: EINVERSTÄNDNIS & HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  • Mir ist bewusst, dass die Teilnahme an dem RHEIN-AHR-MARSCH eine große sportliche Herausforderung darstellt. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich gesund und entsprechend vorbereitet bin.
  • Mir ist bekannt, dass für die Teilnehmer am RHEIN-AHR-MARSCH die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen oder Strecken. Für Verstöße haben die Teilnehmer selbst einzustehen. Ein Gleiches gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren.
  • Mir ist bekannt, dass ich in den Nachtstunden eine reflektierende Weste, Reflektoren an/über der Kleidung tragen und eine Taschen-/Stirnlampe mitführen muss. Diese muss über eine Rotlichtfunktion verfügen. Eine Nichtbeachtung kann zur Disqualifikation führen.
  • Mir ist bekannt, dass ich ein funktionsfähiges Mobiltelefon und einen Trinkbecher/Trinksack zur Aufnahme der Getränke mitführen muss (Umweltschutz). Außerdem wurde ich darauf hingewiesen, dass ich mich zwischen den Verpflegungsstellen selbst mit Verpflegung sowie Getränken versorgen muss.
  • Sollte ich den Marsch vorzeitig beenden, melde ich mich an einem Verpflegungsstand oder der via Mobiltelefon bei der Organisationsleitung (Billy & Rainer) ab.
  • Mir ist bekannt, dass ich in einem solchen Fall den Rückweg zu Start/Ziel grundsätzlich selbst organisiere. Ich habe keinen Anspruch auf Rücktransport durch den Veranstalter.
  • Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die Strecke verlasse, die offizielle Startkarte in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich mache.
  • Ich erkläre mich damit einverstanden, dass in der Meldung angegebene personenbezogene Daten und die im Zusammenhang mit dem RHEIN-AHR-MARSCH gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Socials, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt und an die  Partner der Veranstaltung, Frielingsdorf Datenservice als Zeitnehmer, den Sanitätsdiensten wegen der Abwicklung eventuelle Hilfeleistungen weitergegeben werden dürfen. Ich bin mit der Veröffentlichung meines Namens auf der Start- und Ergebnisliste einverstanden.
  • Die Teilnehmenden können dem jederzeit widersprechen. Hierzu reicht eine entsprechende Nachricht an

Good Walking Club e.V.
Konrad-Adenauer-Straße 2
53359 Rheinbach
E-Mail: info@rhein-ahr-marsch.com

unter Angabe des Namens, der Distanz sowie Startnummer des Teilnehmers.

  • Ich bin damit einverstanden, dass ich vom Veranstalter im mit einem E-Mail-Newsletter mit Informationen über meinen Start beim RHEIN-AHR-MARSCH sowie über die Ankündigung weiterer Veranstaltungen des Good Walking Club e.V. informiert werde.
  • Ich bestätige die Richtigkeit aller von mir angegebenen Daten und versichere, meine Startkarte bzw. den Zeitnahme-Transponder an keine andere Person weiterzugeben.
  • Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. Unwetterwarnungen, Starkregen, Gewitter, Hochwasser, extreme Hitze, Epidemien oder Pandemien) oder ordnungsbehördlicher Weisungen habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühr (Startgeld).

Gerichtsstand: Bonn am Rhein

Hinweis gem. Bundesdatenschutzgesetz: Eure Daten werden maschinell gespeichert.

Der Veranstalter oder seine Vertreter und Beauftragten haften nicht für Schäden oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am RHEIN-AHR-MARSCH und den Rahmenveranstaltungen entstehen können. Es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Dies gilt auch für die Sponsoren, die Organisatoren und die Besitzer privater Wege, Plätze und Gebäude bzw. deren Vertreter. Dieser Haftungsausschluss gilt zudem für Begleitpersonen.

  • Das Begehen der öffentlichen sowie der privaten Wege und Pfade durch Wälder, Weinberge, Auen und Landschaften erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung und der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an.
  • Mit der Anmeldung und Teilnahme versichern die Teilnehmenden, dass sie keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter oder Ausrichter, sowie dessen Helfer und Beauftragte, die Besitzer privater Wege, Wälder, Plätze und Gebäude bzw. deren Vertreter, alle betroffenen Städte und Gemeinden und sonstige Personen oder Körperschaften stellen werde, soweit nicht Haftpflichtansprüche bestehen.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Grundsätzlich ist der Abschluss von Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) alleinige Sache der Teilnehmenden. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen.
  • Der Veranstalter und die Sanitätsdienste haben das Recht, offensichtlich erschöpfte Teilnehmende temporär oder auch ganz aus dem Marsch zu nehmen.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle bzw. abhanden gekommene und/oder unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
  • Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z.B. Hitze, Gewitter, Regen, Hochwasser) berechtigt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus anderen Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmenden. Dies hat der Teilnehmende mit seiner Anmeldung bestätigt.
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