Das Reglement des RHEIN-AHR-MARSCH 2021
Die Minimierung des Infektionsrisikos und die Sicherheit aller Teilnehmenden und Helfenden haben höchste Priorität. Neben organisatorischen Veränderungen, der Erweiterung der Hygienemaßnahmen sowie der Nachverfolgung von Kontakten, gilt für alle Beteiligten des RHEIN-AHR-MARSCH, die am 20./21.08.2021 geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Teilnehmende sind verpflichtet das Reglement des RHEIN-AHR-MARSCH 2021 einzuhalten. Verstöße führen zur Disqualifikation.
Die besondere Situation verlangt aber wieder Eure Mitwirkung. Das hat bei allen bisherigen Veranstaltungen hervorragend funktioniert. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass wir Euch im August 2021 bei Eurer ganz persönlichen Herausforderung bestens zur Seite stehen werden.
Eine eigens ausgeschilderte Strecke, bei Dunkelheit reflektierende Streckenschilder, elf Verpflegungspunkte auf der 100 Kilometer-Distanz, von denen acht mit Toiletten ausgestattet sind, ein Gepäcktransport mit der Möglichkeit zum Kleider- und Schuhwechsel bei Kilometer 50, eine elektronische Zeitnahme mit Erfassung von Zwischenzeiten, ein umfassender Sanitätsdienstdienst, eine ständige Erreichbarkeit unserer Einsatzzentrale und unsere motivierte Helfercrew sorgen auch beim kommenden RHEIN-AHR-MARSCH wieder für richtig gute Rahmenbedingungen.
Auf einen Blick
1. Der RHEIN-AHR-MARSCH ist eine Langstreckenwanderung
Ziel ist es, zu Fuß die Distanz von 100 Kilometer in maximal 24 Stunden gehend zu absolvieren. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko.
2. Der RHEIN-AHR-MARSCH ist kein Wettkampf
Laufen ist untersagt. Es gibt keine Wertung und keine Siegerpreise
3. Es werden drei Distanzen angeboten:
- Der RHEIN-AHR-MARSCH / 100 KM startet am Freitag, 20.08.2021, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Es erfolgen Einzelstarts nach vorgegebener Startreihenfolge. Diese wird zehn Tage vor der Veranstaltung auf unserer Webseite veröffentlicht. - Der RHEIN-AHR-MARSCH / 50 KM startet am Samstag, 21.08.2021, von 05:00 Uhr bis 07:45 Uhr in Remagen.
- Der RHEIN-AHR-MARSCH / 22 KM startet am Samstag, 21.08.2021.2021, in Mayschoß, Waagstraße, Weinbrunnen, in der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr.
Das Ziel des RHEIN-AHR-MARSCH in Rheinbach öffnet am 21.08.2021, 08:20 Uhr. Zielschluss ist um 20:00 Uhr.
4. COVID 19-Infektionsschutz
Die Teilnehmer sind verpflichtet:
- Die an den Veranstaltungstagen geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Minimierung des COVID -19 Infektionsrisikos und das Reglement des RHEIN-AHR-MARSCH 2021 zu beachten. Verstöße führen zur Disqualifikation.
Grundvoraussetzung zur Teilnahme am RHEIN-AHR-MARSCH 2021:
(Stand: 12.06.2021, Änderungen jederzeit möglich)
Geimpft, genesen oder getestet! Eine aktive Teilnahme am RHEIN-AHR-MARSCH 2021 ist nur Personen möglich, die eine dieser drei Voraussetzungen erfüllen:
- Geimpfte müssen am Starttag ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
- Getestete müssen am Starttag ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
- Genesene müssen am Starttag ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein.
Verzicht auf Rahmenprogramm / Zutritt nur für Teilnehmende
Leider wird es in diesem Jahr kein Rahmenprogramm im Start- und Zielbereich geben. Zur Einhaltung der Abstandsregeln ist der Zutritt zu den Startbereichen in Rheinbach, Remagen und Mayschoss sowie allen Verpflegungsstellen des RHEIN-AHR-MARSCH nur den gemeldeten Teilnehmenden und den Angehörigen des Organisationsteams gestattet.
Maskenpflicht an bestimmten Orten
Dabei sind an Start/Ziel, den Verpflegungsständen, Toiletten und in geschlossenen Räumen entsprechende Schutzmasken zu tragen.
Handdesinfektion
Die Verpflegungsstellen sind erst nach Handdesinfektion (wird vom Veranstalter gestellt) zu betreten. Auf Grund der fortlaufenden Entwicklungen sind Veränderungen dieser Bestimmungen jederzeit möglich. Wir werden über Aktualisierungen auf unserer Webseite informieren.
5. Sonstige Regeln
Die Teilnehmenden sind verpflichtet:
- Anderen in Not geratenen Aktiven Erste Hilfe zu leisten und sofort einen Notruf über die offizielle Notrufnummer 112 zu veranlassen.
- Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten.
- Den Anweisungen der Helfer, Rettungsdienste und Polizei Folge zu leisten.
- Der ausgeschilderten Strecke zu folgen.
- Ein Mobiltelefon zum Absetzen von Notrufen an die Notfallnummer 112 mitzuführen (bei Teilnehmern aus dem Ausland muss sichergestellt sein, dass das Handy auch in Deutschland Anrufe tätigen kann).
- Während der Nachtstunden, Reflektoren oder LED-Lampen an der Kleidung oder Rucksäcken zu tragen.
- Rotlicht-Lampen:
Während der Nachtstunden sind funktionsfähige Stirn- oder Taschenlampen mit Rotlichtfunktion mitzuführen. Diese sind im Bereich des Kottenforstes zwischen KM 15 und 29 ausschließlich zugelassen. Im Wald schreckt helles Licht Tiere auf. Diese können Farben kaum unterscheiden. Doch insbesondere mit rotem Licht verbinden Tiere keine Gefahr. Neben dem Tierwohl entlastet Rotlicht in der Dunkelheit auch die menschlichen Augen beim Ausleuchten von Waldwegen. Deshalb sind viele Stirnlampen mit dieser Funktion ausgestattet. Eine Investition in die Zukunft! Es ist damit zu rechnen, dass künftig bei allen Nachtveranstaltungen, die Wald- oder Naturschutzgebiete tangieren, diese Lampen Teil der behördlichen Genehmigungen werden. - Becherpflicht! Einen Becher zur Aufnahme der Getränke an den Verpflegungsstellen mitzuführen. An den Verpflegungsständen gibt es keine Becher mehr.
- Die Startkarte mit dem Transponder der Zeitnahmen zu tragen.
- Bei vorzeitiger Beendigung des Marsches, sich bei einem Verpflegungspunkt oder via Mobiltelefon bei der Organisationsleitung abzumelden.
6. Es ist den Teilnehmern untersagt:
- Hunde mitzuführen.
- Sich durch Radfahrer oder Schrittmacher begleiten zu lassen.
- Andere Fortbewegungsmittel zu nutzen.
- Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur zu entsorgen.
- Einkaufs- oder Bollerwagen, Musikanlagen oder mobile Musikboxen mitzuführen. Bitte nachts keine Musik im Wald!
7. Wir empfehlen den Teilnehmern:
- Einen Getränkebehälter mit mindestens 0,5 Liter Fassungsvermögen,
- eigene persönliche Verpflegung,
- Sonnencreme,
- Creme gegen Wundscheuern,
- Kappe/Hut/Mütze und
- Blasenpflaster
mitzuführen.
Das Ziel in Rheinbach
Das Ziel des RHEIN-AHR-MARSCH in Rheinbach öffnet am Veranstaltungstag um 08:20 Uhr. Zielschluss ist am Veranstaltungstag um 20:00 Uhr.
