Ein klares Nein. Das ist unzulässig und kann zur Disqualifikation führen. Insbesondere in der Startphase, während der Nachtstunden und auf den schmalen Pfaden entlang der Ahr gilt es Gefahrensituationen zu vermeiden. Der Zutritt zu den Verpflegungspunkten ist nur mit den offiziellen Startkarten erlaubt.