• „Nur der Verzicht verhindert, dass wir dauerhaft verlieren, was wir lieben.“

    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier – Rede vom 26.03.2020

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Teilnehmende und Helfer des RHEIN-AHR-MARSCH 2020,

die Corona-Virus-Pandemie hat uns voll im Griff: Viele sind in Sorge um Eltern oder Großeltern, aber mitunter auch um den eigenen Arbeitsplatz oder die wirtschaftliche Existenz. Im Augenblick treten wir gemeinsam zum Wohle aller Menschen voll auf die Bremse. Wir werden alle noch lange Zeit durch Einschränkungen und durch das Abstandhalten dazu beitragen müssen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen – bis ein Impfstoff gefunden ist. Auch wenn niemand vorhersagen kann, wie sich die Situation im Juli 2020 darstellen wird, sind sich alle Wissenschaftler, Mediziner und Politiker doch in einem Punkt einig: Das Virus wird auch dann noch aktiv sein. Es wird weiterhin eine hohe Infektionsgefahr bestehen.

Dies lässt aus unserer Sicht nur eine Entscheidung zu: Für uns ist es auch aus gesellschaftlicher Verantwortung nicht mehr vertretbar, den diesjährigen RHEIN-AHR-MARSCH weiter vorzubereiten und auszurichten. Die Veranstaltung am 3. und 4. Juli 2020 findet nicht statt.

Eure Gesundheit hat höchste Priorität

Eure Gesundheit und die unserer Helferinnen und Helfer hat für uns höchste Priorität. Unsere Veranstaltung lebt von Freude und Emotionen, dem ungezwungenen Miteinander, mitunter natürlich auch Schmerzen, aber auch Freudentränen, dem Händedruck zur Gratulation und Umarmungen im Ziel. Ob beim Abholen der Startunterlagen, dem Zusammentreffen auf der Strecke, dem Zusammensitzen vor und nach dem Marsch in unserer Stadthalle, den Fahrten in unseren Shuttle-Bussen oder an den Verpflegungsstellen, der geforderte Sicherheitsabstand ist nur schwer einzuhalten. Auch mit zusätzlichen organisatorischen Maßnahmen besteht eine erhöhte Gefahr, das Virus unbeabsichtigt zu übertragen. Dies können wir nicht verantworten.

Die rechtliche Situation / Auch nach möglicher Lockerung ist ein Verbot jederzeit möglich
Auch wenn die aktuell in allen Bundesländern geltenden Kontaktbeschränkungen und Verbote von Sportveranstaltungen derzeit nur bis Ende April 2020 ausgesprochen wurden, ist davon auszugehen, dass zumindest die Verbote von größeren Sportveranstaltungen bis weit in den Sommer 2020 hinein reichen oder verlängert werden. Ein Hoffen auf eine mögliche Lockerung des Verbotes und die Erteilung einer behördlichen Genehmigung wäre wirtschaftlich fahrlässig. Ein kurzfristiges behördliches Verbot, das bei einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen jederzeitig erteilt werden kann, würde den Fortbestand des RHEIN-AHR-MARSCH gefährden.

  • Wie geht es weiter?

    Wir haben alle Möglichkeiten geprüft, diese ersatzlose Absage zu vermeiden. Doch eine Verschiebung in den Spätsommer ist nicht möglich. Einige der Verpflegungsstellen stehen nicht zur Verfügung und im Ahrtal bestimmen (hoffentlich) die Weinfeste das Geschehen, die Sanitätsdienste sind voll ausgelastet und viele unserer Helferinnen und Helfer stehen ebenfalls nicht zur Verfügung.

    Der nächste RHEIN-AHR-MARSCH findet am 2. und 3. Juli 2021 statt.

    In einem Audio-Podcast informieren wir Euch noch etwas ausführlicher über die Gründe der Absage:

Spenden sind nicht notwendig

Uns haben bereits einige Teilnehmende angeschrieben, dass sie im Falle einer Veranstaltungsabsage ihre Startgelder spenden möchten, damit unsere Veranstaltung im kommenden Jahr wieder stattfinden kann.

Das hat uns sehr gefreut und einen lieben Dank dafür, aber das ist nicht notwendig.

  • Startplätze werden nach 2021 übertragen

    Es würde uns aber sehr freuen, wenn Ihr Euren Startplatz in das kommende Jahr übertragt und am 2. und 3. Juli 2021 in Rheinbach mit dabei seid. Alle bisher angemeldeten Teilnehmer*innen sind dann automatisch startberechtigt. Euer Startplatz behält seine Gültigkeit und verfällt nicht! Euch entstehen keinerlei Kosten.

    Wir bitten Euch, dies bis zum 10. Mai 2020 zu bestätigen.

    Wichtig: Ihr bekommt dazu eine E-Mail mit einem personenbezogenen individuellen Link für Eure Entscheidung. Somit ist der Datenschutz optimal gewährleistet. Bitte schaut eventuell in Eurem Spam-/Junkmail-Ordner Eures Mailprogramms/Mailproviders nach.

  • Besondere Situation: Rückerstattung der Startgebühr unter Abzug von 6,- Euro

    Auch wenn eine Rückerstattung der Startgebühr nach unseren Ausschreibungsbedingungen zwar nicht vorgesehen ist und uns natürlich schon höhere Vorbereitungskosten entstanden sind, bieten wir Euch diese Möglichkeit in diesen schweren Zeiten dennoch an. Dies ist zu diesem Zeitpunkt noch möglich.

    Sollte Euch ein Start im kommenden Jahr nicht möglich sein, dann zahlen wir Euch Euer Startgeld unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 6,- Euro zurück. Wir denken, dass dies angemessen und fair ist. Die Fahrtkosten für den Shuttle-Bus zu den Startorten in Remagen und Mayschoss werden ebenfalls zurückerstattet.

    Wir bitten Euch, dies bis zum 10. Mai 2020 zu bestätigen.

    Wichtig: Ihr bekommt dazu eine E-Mail mit einem personenbezogenen individuellen Link für Eure Entscheidung. Somit ist der Datenschutz optimal gewährleistet. Bitte schaut eventuell in Eurem Spam-/Junkmail-Ordner Eures Mailprogramms/Mailproviders nach.

WIR SAGEN DANKE!

Wir danken für Euer Verständnis, auch für den Zeitpunkt der Absage. Sie gibt allen frühzeitige Planungssicherheit, trägt zur Eindämmung des Virus bei und sie sichert die Fortführung unserer Veranstaltung. Sie erfolgt aber auch aus Solidarität mit denjenigen, die sich auch in den kommenden Wochen um die Gesundheit und das Leben anderer kümmern werden.

Bitte bleibt oder werdet wieder gesund, liebe Grüße aus Rheinbach

Frank Piontek
1.Vorsitzender Good Walking Club e.V.