SAHRTAL TRAIL 42K – EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG & DATENSCHUTZ
“Mir ist bewusst, dass die Teilnahme an der Veranstaltung eine große sportliche Herausforderung darstellt. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich gesund und entsprechend vorbereitet bin.”
Mir ist bekannt, dass für die Teilnehmer am SAHRTAI-TRAIL die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen oder Strecken. Für Verstöße haben die Teilnehmer selbst einzustehen. Ein Gleiches gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren.
Mir ist bekannt, dass ich ein funktionsfähiges Mobiltelefon muss. Außerdem wurde ich darauf hingewiesen, dass es ein eingeschränktes Verpflegungsangebot gibt und ich mich zwischen den Verpflegungsstellen selbst mit Essen sowie Getränken versorgen muss und ich eine Trinkflasche oder einen Trinkrucksack mitführen soll.
Sollte ich den Marsch vorzeitig beenden, melde ich mich an einem Verpflegungsstand oder der via Mobiltelefon bei der Organisationsleitung ab.
Mir ist auch bekannt, dass ich in einem solchen Fall den Rückweg zu Start/Ziel grundsätzlich selber organisiere. Ich habe keinen Anspruch auf Rücktransport durch den Veranstalter.
Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die die Hygienebestimmungen, z.B. durch das Nichttragen von Mund- und Nasenschutz im Start-/Zielbereich, missachte. Wenn ich die Strecke verlasse, die offizielle Startkarte in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich mache.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass in der Meldung angegebene personenbezogene Daten und die im Zusammenhang mit dem SAHRTAL-TRAIL gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt und an die Sponsoren und Partner der Veranstaltung, Frielingsdorf Datenservice als Zeitnehmer, dem Sanitätsdienst wegen Abwicklung evtl. Hilfeleistungen und dem offiziellen Fotodienst der Veranstaltung, weitergegeben werden dürfen.
Ich bin mit der Erfassung meiner Meldedaten durch die Firma Frielingsdorf Datentechnik der Veröffentlichung meines Namens auf der Start- und Ergebnisliste einverstanden. Dies erfolgte im Auftrage des Good Walking Club e.V.
Ich bin damit einverstanden, dass ich vom Veranstalter bei Bedarf mit einem Newsletter mit Informationen über den Start beim SAHRTAL-TRAIL informiert werde.
Ich bestätige die Richtigkeit aller von mir angegebenen Daten und versichere, meine Startkarte bzw. den Zeitnahme-Transponder an keine andere Person weiterzugeben.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten über den Veranstaltungstag hinaus für werbliche Zwecke des Good Walking Club e.V. gespeichert werde.
Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch ordnungsbehördliche Absage infolge einer Pandemie, durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Hochwasser, Hitze) oder ordnungsbehördlicher Weisung habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühr.
Gerichtsstand: Bonn am Rhein
Der Veranstalter oder seine Vertreter und Beauftragten haften nicht für Schäden oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am SAHRTAL-TRAIL und den Rahmenveranstaltungen entstehen können. Es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Dies gilt auch für die Sponsoren, die Organisatoren und die Besitzer privater Wege, Plätze und Gebäude bzw. deren Vertreter. Dieser Haftungsausschluss gilt zudem für Begleitpersonen.
Das Begehen der privaten Wege und Pfade durch Wälder, Auen und Landschaften erfolgt auf eigene Gefahr.
Mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung und der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an.
Mit der Anmeldung und Teilnahme versichern die Teilnehmenden, dass sie keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter oder Ausrichter, sowie dessen Helfer und Beauftragte, die Besitzer privater Wege, Plätze und Gebäude bzw. deren Vertreter, alle betroffenen Städte und Gemeinden und sonstige Personen oder Körperschaften stellen werde, soweit nicht Haftpflichtansprüche bestehen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Grundsätzlich ist der Abschluss von Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) alleinige Sache der Teilnehmenden. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen.
Der Veranstalter, seine Helferinnen und Helfer sowie die Sanitätsdienste haben das Recht, offensichtlich erschöpfte Teilnehmende temporär oder aber auch ganz aus dem Marsch zu nehmen.
Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle bzw. abhanden gekommene und/oder unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z.B. Hitze, Gewitter, Regen, Hochwasser) berechtigt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer.
Foto: Peter Bartsch