RHEIN-AHR-MARSCH – UNSERE AUSSCHREIBUNG

Veranstalter des RHEIN-AHR-MARSCH ist der Verein

Good Walking Club e.V.
Konrad-Adenauer-Straße 2
53359 Rheinbach

E-Mail: organisation@rhein-ahr-marsch.com

Eintrag im Vereinsregister, Registergericht: Amtsgericht Bonn
Registernummer: VR 10143

Der Termin

Der 4. Internationale RHEIN-AHR-MARSCH soll am 20. und 21.08.2021 stattfinden.

Die Startorte des RHEIN-AHR-MARSCH

Rheinbach ist der zentrale Ort des RHEIN-AHR-MARSCH. Hier befindet sich das Ziel für die 21 KM, die 50 KM und 100 KM. Außerdem startet hier am Freitag, 20.08.2021, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr, der 100 Kilometer-Marsch.

Stadion am Freitzeitpark
Münstereifeler Straße 65
53359 Rheinbach

In Remagen am Rhein starten am Samstag, 21.08.2021, 05:00 Uhr bis 07:45 Uhr, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 50 Kilometer-Marsch. Außerdem befindet sich in der Rheinhalle der große Verpflegungspunkt ( KM 50) der 100 KM-Marschierer.

Rheinhalle Remagen
Goethestraße 25
53424 Remagen

In Mayschoß an der Ahr starten am Samstag, 21.08.2021, 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 21 KM-Marsch. Außerdem befindet sich dort ein Verpflegungspunkt für die 50 und 100 KM-Marschierer.

Weinbrunnen Mayschoß
Waagstraße
53508 Mayschoß

Anreise mit dem Auto

Du erreichst den Veranstaltungsort mit dem Auto über die Autobahn 61, Abfahrt Rheinbach. Mit der Deutschen Bahn ist Rheinbach ebenfalls sehr bequem zu erreichen. Das Stadion befindet sich in zirka 1,6 Kilometer Entfernung des Bahnhofs.

RHEIN-AHR-MARSCH / 100 KM in 24 Stunden

Start: Freitag, 20.08.2021, 19 Uhr bis 20 Uhr, nach vorgegebener Startreihenfolge

Rheinbach, Stadion am Freizeitpark
Münstereifeler Straße 65

  • Voranmeldung erforderlich: Teilnahme nur mit Bestätigung. Keine Anmeldung vor Ort möglich.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Startgeld: 55 Euro
  • Medaille und Urkunde
REMAGEN-RHEINBACH-MARSCH / 50 Kilometer in 12 Stunden

Start: Samstag, 21.08.2021, von 05.00 bis 07:45 Uhr

Remagen, Rheinhalle, Goethestraße 25

  • Voranmeldung erforderlich: Teilnahme nur mit Bestätigung. Keine Anmeldung vor Ort möglich.
  • Kostenloser Taschentransport ins Ziel
  • Startgeld: 40 Euro
  • Teilnahme: ab vollendetem 16. Lebensjahr
  • Medaille und Urkunde
MAYSCHOß-RHEINBACH-MARSCH / 21 Kilometer

Start: Samstag, 21.08.2021, 8 Uhr bis 13 Uhr

Mayschoß, Waagstraße, Weinbrunnen

  • Einzelstart: ab 08:00 Uhr
  • Startplätze: KEINE Anmeldung mehr möglich. Alle Startplätze vergeben.
  • Startgeld: 20 Euro
  • Medaille und Urkunde
Für die Organisationsgebühr können die Teilnehmer am 100-KM-Marsch folgende Leistungen erwarten:
  • Startnummer mit Schlüsselband
  • Ausgeschilderte Strecke mit reflektierenden Schildern in der Nacht
  • Umfangreiche Strecken- sowie Zielverpflegung
  • 11 Verpflegungsstationen auf 100 Kilometern, an den meisten Rastpunkten befinden sich Toiletten
  • Handdesinfektionsmittel an Verpflegungsständen und auf Toiletten
  • Gepäcktransport für Kleider-& Schuhwechsel bei KM 50
  • Umfassender Sanitätsdienst durch die Malteser Meckenheim und das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Bad Neuenahr
  • Shuttle-Service ab KM 50 (Rheinhalle Remagen) Der „Nix-geht-mehr-Bus“ fährt nach Fahrplan
  • Elektronische Zeitmessung (inklusive Zwischenzeiten)
  • Medaille und Urkunde, für alle alle Finisher

RHEIN-AHR-MARSCH – WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN

Mit der Anmeldung wird die Organisationsgebühr sofort fällig. Die Teilnehmer erhalten per E-Mail eine Anmeldescheinigung. Die Erfassung der Daten und die Zeitnahme erfolgt durch die » Firma Frielingsdorf Datenservice aus Bergisch Gladbach.

Die Startgebühren

Folgende Startgebühren werden für die Teilnahme am Internationalen RHEIN-AHR-MARSCH erhoben:

  • 100 KM-Marsch: 55 Euro
  • 50 KM-Marsch: 40 Euro
  • 21 KM-Marsch: alle Plätze vergeben. Keine Anmeldung mehr möglich.

Die Organisationsgebühr wird durch den Good Walking Club e.V. per Bankeinzug abgebucht. Mit der Anmeldung wird die einmalige Genehmigung zur Abbuchung des angegebenen Kontos erteilt.

Meldeschluss für den RHEIN-AHR-MARSCH

Auf Grund der Verschiebung des RHEIN-AHR-MARSCH 2020 in das Jahr 2021 planen wir derzeit mit den Teilnehmenden, die ihr Startrecht auf den 20./21.08.2021 verschoben haben.

Auf Grund des zu erwartenden ordnungsbehördlichen Teilnehmerlimits werden nur noch eine kleine Anzahl an Startplätzen für die

  • 100 KM-Distanz
  • 50 KM-Distanz

verfügbar sein. Das Datum der nochmaligen Öffnung des Anmeldeportals werden wir auf der Webseite und unsere Sozialen Medien veröffentlichen. Dabei gilt das Prinzip “First-Come-First-Serve”.

Ummelden Deines Startplatzes

Eine Ummeldung zwischen den Strecken ist lediglich bei verfügbaren Startplätzen bis zum 15.07.2021 möglich.

Offizielle Ummeldungen

ACHTUNG: Das Teilnahmerecht ist ein höchstpersönliches Recht und nur mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar.

Im Rahmen einer offiziellen Ummeldung könnt ihr euren Startplatz bis zum 15.07.2021 auf einen Ersatzteilnehmenden übertragen. Die Ummeldegebühr beträgt 10,00 Euro und ist vom Ersatzteilnehmende zu zahlen. Die Zahlung des Teilnahmebetrages wird zwischen dem bisher gemeldeten Teilnehmenden und dem Ersatzteilnehmenden geregelt. Eine Erstattung an den ursprünglichen Teilnehmer von Seiten des Veranstalters erfolgt nicht. Die von euch im Rahmen der gebuchten Zusatzleistungen (Bustransfer) werden storniert.

Bitte schickt uns dazu eine Mail an » info@rhein-ahr-marsch.com. In dieser Mail müssen enthalten sein:

Eure Personalien (Buchungsnummer) und Vorname, Name, Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse des neuen Teilnehmers.

Rücktritt vom RHEIN-AHR-MARSCH

Eine Rückerstattung des Organisationsbeitrages ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte ein Start aufgrund einer Erkrankung nicht möglich sein, sende uns eine Kopie des ärztlichen Attestes, welches die Unmöglichkeit der Teilnahme bestätigt, bis zum 15.08.2021, per Post an:

Good Walking Club e.V.
Konrad-Adenauer-Straße 2
53359 Rheinbach

oder per Mail an: » info@rhein-ahr-marsch.com

Du erhältst Deine Startgebühr abzüglich einer Betrages von 15 Euro (anteilige Organisationskosten, die uns bis zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden sind). Ein Übertrag in das kommende Jahr ist nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.

Die Veranstaltung ist gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert.

Grundsätzlich ist der Abschluss von Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) ALLEINIGE Sache der Teilnehmenden. Mit der Anmeldung bestätigt die/der Teilnehmende  über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen (siehe Haftungsausschluss).

Auf Grund der Mitgliedschaft des Good Walking Club im DVV besteht eine Unfallversicherung für Teilnehmer. Hierbei gilt der Versicherungsschutz für Unfälle, die sich während der Veranstaltung auf den markierten Strecken ereignen, sofern der Teilnehmer im Besitz einer gültigen Startkarte ist. Eine Haftung bei Unfällen außerhalb der markierten Strecke ist ausgeschlossen.

Die Versicherungsleistungen und Meldebögen liegen beim Veranstalter vor.

RHEIN-AHR-MARSCH – STRECKE & SERVICE

Rheinbach – Bonn – Remagen – Friedensmuseum Brücke von Remagen – Bad Neuenahr – Ahrweiler – Walporzheim – Mayschoß – Dernau – Rech – Altenahr – Kalenborn – Hilberath – Rheinbach

» Hier gibt es alle Streckeninfos

Deine Sicherheit und die unserer Helfercrew geht vor! Deshalb verläuft insbesondere der erste Teil der der 100 KM-Strecke von Bonn bis Bad Neuenahr überwiegend auf asphaltierten Wegen oder breiten Waldwegen. Im zweiten Streckenteil soll die Route wieder über Altenahr, Kalenborn und Hilberath führen.

Das bedeutet für die letzten 31 Kilometer: Wenig Asphalt, mehr Wanderwege und Pfade, insgesamt mehr Wald und Schatten, aber auch ein paar Höhenmeter mehr. Es gilt einige knackige Anstiege zu bewältigen. Du solltest schwindelfrei und trittsicher sein! Es geht diesmal sogar ab Dernau über den Rotweinwanderweg.  Aber keine Sorge, die Strecke ist fair und für Trainierte machbar: Im Jahr 2019 erreichten Zweidrittel aller 100 KM-Starter das Ziel. Ein Top-Wert in Deutschland. Viele Walker erzielten sogar persönliche Bestzeiten.

Die Strecke ist so angelegt, dass nur an wenigen Stellen Landstraßen überquert werden müssen. Diese sind insbesondere in den Nachtstunden mit Streckenposten versehen. Deren Anordnungen ist Folge zu leisten. Außerdem sorgen wir durch die Verkehrszeichen “Überholverbot, Tempolimit und Achtung Wanderer” für zusätzliche Sicherung. Streckenänderungen sind weiterhin jederzeit möglich.

Streckenschilder: Mehr als 300 in der Nacht reflektierende Streckenschilder (30 x 30 cm groß, “Glow in the Dark”) sorgen für eine gute Orientierung.

Der RHEIN-AHR-MARSCH ist KEINE Laufveranstaltung und KEIN Wettkampf. Es gibt keine Wertung. NO RUNNING! Das Laufen ist untersagt.

Das Ziel wird am Samstag, 21.08.2021, um 09:20 Uhr geöffnet. Dies entspricht einem Tempo von 8 Minuten pro Kilometer. Das Ziel wird am Veranstaltungstag um 20:00 Uhr geschlossen. Dies entspricht einem Tempo von 14:24 Minuten pro Kilometer.

An diesen Geschwindigkeiten orientieren sich auch die Öffnungszeiten der Verpflegungs- und Kontrollpunkte auf der Stecke.

Cut-Off-Zeiten: 

KM 50:  07:45 Uhr
KM 75 (KM 25 der 50er) :  13:45 Uhr

Wir bitten die Teilnehmer, dies in ihre Planungen einzubeziehen. Aus organisatorischen und personellen Gründen werden die Verpflegungsstände und das Ziel nicht vorher geöffnet.

Teilnehmende, die Verpflegungsstände, Kontrollpunkte oder das Ziel innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten nicht erreicht bzw. nicht verlassen haben, werden aus der Wertung genommen.

Die Zeitnahme

Die Zeitnahme erfolgt mittels Einwegtranspondern, die mit den Startunterlagen ausgegeben werden. Die Zeitnahme- und Datenerfassung erfolgt durch die » Firma Frielingsdorf Datenservice aus Bergisch Gladbach. Auf der Strecke wird es mehrere an- und unangekündigte Kontrollstellen geben, an denen die Durchgangszeiten erfasst werden. Dies geschieht auch im Rahmen der Nachverfolgbarkeit von Kontakten im Hinblick auf die Maßnahmen zur Minimierung des COVID 19-Infefktionsrisikos.

Grundsätzlich versorgt sich jeder Teilnehmer zwischen den Verpflegungsständen eigenständig

Auf der 100 KM-Strecke werden mindestens 11 Verpflegungsstationen eingerichtet. Dort werden u.a. Wasser, Cola, Mineraldrinks, Tee, Kaffee und alkoholfreies Bier als Getränke gereicht. Neben Broten, Waffeln, Kuchen, Salzgebäck, Energieriegeln, Bananen, Äpfeln, Obst erwartet die Teilnehmer bei KM 50 auch eine warme Mahlzeit.

ACHTUNG: BECHER-PFLICHT!

Wir gehen nun den nächsten Schritt in Sachen Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Du musst einen Becher mitführen. Wir werden KEINE Becher mehr für die Erfrischungsgetränke anbieten. Auf Grund der zu erwartenden sommerlichen Temperaturen solltest Du eine Getränkeflasche oder einen Trinkrucksack mitführen. Gerade in den Weinbergen des Ahrtals kann es in den Mittagsstunden heiß werden.

Eine genaue Übersicht der Öffnungszeiten der Verpflegungsstellen und dem endgültigen Angebot an Getränken und Speisen wird zwei Wochen vor der Veranstaltung veröffenticht. Der Transport von Eigenverpflegung an die einzelnen Punkte ist nicht möglich.

Auf der 50-Kilometer-Runde sind mindestens sechs Verpflegungspunkte vorgesehen. Auf dem 22 Kilometer-Abschnitt befinden sich vier Stationen.

Unser kostenloser Service: Kleidertransport zu Kilometer 50

Jeder 100 Kilometer-Teilnehmer kann eine kleine Tasche mit Kleidung und/oder Schuhen zum Wechseln am Start aufgeben. Diese Tasche darf aber nicht schwerer 7,5 Kilogramm sein. Die Tasche darf keine Flüssigkeiten, Medikamente oder Wertsachen enthalten. Die Tasche wird am Start abgegeben, bei Kilometer 50 von den Teilnehmern abgeholt und nach dem Kleiderwechsel wieder zum Ziel zurückgefahren. Teilnehmer am 50 Kilometer-Marsch können ebenfalls eine Tasche aufgeben, die ins Ziel nach Rheinbach gefahren wird.

Safety first!

Die Teilnehmer müssen in den Nachtstunden eine reflektierende Weste oder Reflektoren über der Kleidung tragen. Außerdem müssen sie Taschen- bzw. Stirnlampe mit Rotlichtfunktion mitführen. Das Rotlicht ist in den Nachtstunden im Waldgebieten einzuschalten.

Außerdem sind ein funktionsfähiges Mobiltelefon und ein Trinkbehälter (Becher/Flasche) zur Aufnahme der Getränke mitzuführen.

Medizinische Versorgung während des RHEIN-AHR-MARSCH

Die Sicherheit für Teilnehmer und Helfer hat höchste Priorität.

An mehreren Verpflegungsständen stehen bei Bedarf Sanitäter zur Verfügung. Außerdem sind Sanitätsdienst mobil auf der Strecke unterwegs. Jeder Teilnehmer hat auf seiner Startkarte die Telefonnummer der Organisationsleitung und die internationale Notrufnummer 112 vermerkt.

Es besteht kein Anspruch auf Rücktransport

Die Streckenführung ist so angelegt, dass zahlreiche Busterminals und Bahnhöfe leicht zu erreichen sind. Über den Hauptbahnhof Bonn ist Rheinbach mit dem Bus, Linie 800, in 45 Minuten und mit der Bahn (RB 23, Abfahrt Gleis 5) in zirka 29 Minuten zu erreichen.

Unser Shuttle-Bus fährt wieder

Als zusätzlichen Service bietet der Veranstalter einen Shuttle-Bus an, der Teilnehmer, die den Marsch bei KM 50 beenden, am Samstag des Veranstaltungstag um 08:00 Uhr, von Remagen nach Rheinbach fahren wird.

Dieser Bus wird im Laufe des Tages noch einmal die Strecke abfahren und Teilnehmer, die den Marsch vorzeitig beenden, zurück nach Rheinbach fahren. Diese Haltepunkte und die genauen Uhrzeiten des Bus-Shuttles werden zwei Wochen vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Keine Hunde

Die Bestimmungen zur Nutzung der Sportstätten in Rheinbach und mehrerer Verpflegungspunkte untersagen das Mitführen von Hunden. Aber auch auf Grund der langen Asphaltstrecken im ersten Streckenteil, der zu erwartenden hohen Temperaturen und zur Verhinderung von Gefahrensituationen ist die Mitnahme von Hunden auf allen Marschstrecken untersagt.

RHEIN-AHR-MARSCH – EINVERSTÄNDNIS & HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Mir ist bewusst, dass die Teilnahme an dem RHEIN-AHR-MARSCH eine große sportliche Herausforderung darstellt. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich gesund und entsprechend vorbereitet bin. 

Mir ist bekannt, dass für die Teilnehmer am RHEIN-AHR-MARSCH die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen oder Strecken. Für Verstöße haben die Teilnehmer selbst einzustehen. Ein Gleiches gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren.

Mir ist bekannt, dass ich in den Nachtstunden eine reflektierende Weste, Reflektoren an/über der Kleidung tragen und eine Taschen-/Stirnlampe mitführen muss. Diese muss über eine Rotlichtfunktion verfügen. Eine Nichtbeachtung kann zur Disqualifikation führen.

Mir ist auch bekannt, dass ich ein funktionsfähiges Mobiltelefon und einen Trinkbecher zur Aufnahme der Getränke mitführen muss. Außerdem wurde ich darauf hingewiesen, dass ich mich zwischen den Verpflegungsstellen selbst mit Essen sowie Getränken versorgen muss und ich eine Trinkflasche oder einen Trinkrucksack mitführen soll.

Sollte ich den Marsch vorzeitig beenden, melde ich mich an einem Verpflegungsstand oder der via Mobiltelefon bei der Organisationsleitung ab.

Mir ist auch bekannt, dass ich in einem solchen Fall den Rückweg zu Start/Ziel grundsätzlich selbst organisiere. Ich habe keinen Anspruch auf Rücktransport durch den Veranstalter.

Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die Strecke verlasse, die offizielle Startkarte in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich mache.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass in der Meldung angegebene personenbezogene Daten und die im Zusammenhang mit dem RHEIN-AHR-MARSCH gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt und an die Sponsoren und Partner der Veranstaltung, Frielingsdorf Datenservice als Zeitnehmer, dem Sanitätsdienst wegen Abwicklung evtl. Hilfeleistungen und dem offiziellen Fotodienst der Veranstaltung, weitergegeben werden dürfen.

Ich bin mit der Veröffentlichung meines Namens auf der Start- und Ergebnisliste einverstanden.

Ich bin damit einverstanden, dass ich vom Veranstalter bei Bedarf mit einem Newsletter mit Informationen über den Start beim RHEIN-AHR-MARSCH informiert werde.

Ich bestätige die Richtigkeit aller von mir angegebenen Daten und versichere, meine Startkarte bzw. den Zeitnahme-Transponder an keine andere Person weiterzugeben.

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten über den Veranstaltungstag hinaus für werbliche Zwecke des Good Walking Club e.V. gespeichert werde.

Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Hochwasser, Hitze) oder ordnungsbehördlicher Weisung habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühr.

Gerichtsstand: Bonn am Rhein

Hinweis gem. Bundesdatenschutzgesetz: Deine Daten werden maschinell gespeichert.

„Ich erkläre mich damit einverstanden, dass…“

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass in der Meldung angegebene personenbezogene Daten und die im Zusammenhang mit der Teilnahme am RHEIN-AHR-MARSCH gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch meinerseits zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt vom Veranstalter bis auf Widerruf genutzt werden dürfen.

Ich bin mit der Veröffentlichung meines Namens auf der Start- und Ergebnisliste einverstanden. Der Teilnehmer kann der jederzeit widersprechen. Hierzu reicht eine entsprechende Nachricht an:

Good Walking Club e.V.
Konrad-Adenauer-Straße 2
53359 Rheinbach

unter Angabe des Namens, der Distanz sowie Startnummer des Teilnehmers.

SportOnline-Foto: Einwilligung zur Anfertigung von Lichtbildern durch unseren offiziellen Fotoservice

Fester Bestandteil unserer Veranstaltung ist die Anfertigung von Fotos durch:

SportOnline-Foto
Inhaber: Wolfgang Nass
Hintergasse 8
67125 Dannstadt-Schauernheim

Telefon: » 0171 4110095
E-Mail: » info@sportonline-foto.de

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, nach Ende der Veranstaltung über die Webseite  » www.sportonline-foto.de Fotos von seiner Teilnahme anzusehen und zu erwerben. Aufgrund der Gegebenheiten bei der Veranstaltung kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass Fotos von jedem Teilnehmer zur Verfügung stehen.

Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme an der Veranstaltung seine Einwilligung zur Erstellung und Speicherung der Fotos und zur Veröffentlichung dieser Fotos auf » www.sportonline-foto.de. Dies beinhaltet auch eine Weiterleitung der Bilder an Dritte (Rechenzentrum, Qualitätskontrolle u.ä.) zu Zwecken der Angebotserstellung und Auftragserfüllung. Die Bilder können auf » www.sportonline-foto.de unter Eingabe der Startnummer oder anderer Suchkriterien von Jedermann eingesehen und erworben werden.

Widerspruch: Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Fotos auf » www.sportonline-foto.de jederzeit widersprechen. Hierzu reicht eine entsprechende Nachricht an info@sportonline-foto.de unter Angabe des Events und der Startnummer des Teilnehmers oder die Nutzung der Löschungsfunktion auf der Website » www.sportonline-foto.de.

DSGVO: Die Datenverarbeitung ist zulässig nach Art. 6 Absatz 1 a) und b) DSGVO.

Der Online-Zugriff auf die Bilder auf der Webseite » www.sportonline-foto.de wird spätestens 24 Monate nach Ende der Veranstaltung gesperrt und dann spätestens 36 Monate nach Ende Veranstaltung vom Webserver gelöscht.

Der Veranstalter oder seine Vertreter und Beauftragten haften nicht für Schäden oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am RHEIN-AHR-MARSCH und den Rahmenveranstaltungen entstehen können. Es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Dies gilt auch für die Sponsoren, die Organisatoren und die Besitzer privater Wege, Plätze und Gebäude bzw. deren Vertreter. Dieser Haftungsausschluss gilt zudem für Begleitpersonen.

Das Begehen des historischen Weinkellers der Weinmanufaktur Walporzheim, Walporzheimer Straße 173, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, sowie der privaten Wege und Pfade durch Wälder, Auen und Landschaften erfolgt auf eigene Gefahr.

Mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung und der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an.

Mit der Anmeldung und Teilnahme versichern die Teilnehmenden, dass sie keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter oder Ausrichter, sowie dessen Helfer und Beauftragte, die Besitzer privater Wege, Plätze und Gebäude bzw. deren Vertreter, alle betroffenen Städte und Gemeinden und sonstige Personen oder Körperschaften stellen werde, soweit nicht Haftpflichtansprüche bestehen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Grundsätzlich ist der Abschluss von Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) alleinige Sache der Teilnehmenden. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen.

Der Veranstalter und die Sanitätsdienste haben das Recht, offensichtlich erschöpfte Teilnehmende temporär oder aber auch ganz aus dem Marsch zu nehmen.

Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle bzw. abhanden gekommene und/oder unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z.B. Hitze, Gewitter, Regen, Hochwasser) berechtigt, aufgrund behördlicher Anordnung, z.B. zur Eindämmung des COVID-19-Infektionsrisikos oder aus anderen Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmenden.